Herzlich willkommen auf unserer Webseite!
Herzlich willkommen auf unserer Webseite!

Hinweise zur Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Grundsätzlich gilt für vom Arzt zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse verordnete Medikamente:

Medikamente unter 50 € pauschal 5 €, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 3,29 € kostet, zahlen Sie auch nur 3,29 €)
Medikamente zwischen 50,01 € und 100 € 10 % Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78 € kostet, zahlen Sie 7,80 €)
Medikamente über 100 € pauschal 10 € (d.h. für ein Medikament, das 189 € kostet, zahlen Sie auch nur 10 €)
Verbandmittel pauschal 5 €, jedoch nicht mehr als den echten Preis
Verbrauchsmaterial 10 % vom Abrechnungspreis, jedoch maximal 10 €
Rezepturen 5-10 € (je nach Preis)

Wann muss ich mehr als 10 € bezahlen?

Arzneimittel, für die zwischen den Krankenkassen und dem gemeinsamen Bundesausschuss Festbeträge vereinbart sind, werden von den Kassen maximal bis zu diesem Betrag erstattet. Verordnet der Arzt den Wirkstoff von einer Firma, die den Verkaufspreis über dem Festbetrag angesiedelt hat, so ist neben der "normalen" Zuzahlung auch noch die Differenz zwischen Festbetrag und Verkaufspreis zu zahlen. Es müssen jedoch Firmen ein vom Bundesausschuss als gleichwertig angesehenes Medikament anbieten, für das keine weitere Differenz zu leisten ist.

 

Gibt es auch Medikamente, für die ich weniger oder gar nichts zuzahlen muss?

Arzneimittel, die ein Hersteller zu einem Preis anbietet, der mindestens 30 % unter dem Festbetrag liegt, sind automatisch von der Zuzahlung befreit. Für Arzneimittel, für die Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem Hersteller geschlossen hat, kann die Krankenkasse auf die Zuzahlung verzichten oder sie auf die Hälfte reduzieren.

 

Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man auf Antrag von der Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie erklärt Ihnen auch, welche weiteren Zuzahlungen außer denen für Medikamente zur Überforderungsklausel dazuzählen.

 

Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Haushaltsbruttoeinnahmen.

 

Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?

Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden gemeinsam zugrunde gelegt. Dafür sind der Krankenkasse Nachweise vorzulegen.
 
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?

Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit bzw. erhält zu viel gezahlte Zuzahlungen auf Antrag zurückerstattet.

 

Weitere Informationen externer Anbieter:

Zuzahlungsrechner von aponet.de.

 

Hier klicken

 

Freie Stellen

Apotheker:in (m/w/d) für ca. 20 Stunden gesucht. Super Team, tolle Kund:innen, gute Organisation, flexible Arbeitzszeiten, faire Bezahlung. Gerne einfach mal vorbeischauen, anrufen, mail schreiben oder sonstwie mit uns in Kontakt kommen! ;-)

Mehr Wissen

Geld sparen?

Weitere Services

Arztsuche Berlin

Notdienst-Apotheken

Daten: Apothekerkammer Berlin, Bild: ABDA

Besucherzähler

Druckversion | Sitemap
© 2014-2024, Dr. Kerstin Kemmritz, Berlin